Rechtliche & technische Anforderungen im Messebau

Messebau Schwerin/ Ratgeber/ Rechtliche & technische Anforderungen im Messebau

Im Messebau gelten die Technischen Richtlinien der jeweiligen Messegesellschaft – etwa zu Brandschutz, Standhöhen, offenen Standseiten, Statik und geprüfter Elektrotechnik. Wir kennen die gängigen Vorgaben und stimmen Genehmigungen mit dem Veranstalter ab.

Rechtliche & technische Anforderungen im Messebau

Im Messebau gelten die technischen Richtlinien der jeweiligen Messegesellschaft. Sie regeln unter anderem Standhöhen, Brandschutz, Statik, die Gestaltung offener Standseiten und die Elektrotechnik. Wer diese Vorgaben von Anfang an mitplant, vermeidet Ärger bei der Standabnahme.

Die wichtigsten Punkte

  • Brandschutz: Materialien müssen häufig schwer entflammbar (B1) sein; Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.
  • Standhöhe & Sichtachsen: Viele Messen begrenzen die maximale Bauhöhe, insbesondere zu Nachbarständen.
  • Statik: Doppelstöckige Stände oder abgehängte Konstruktionen benötigen häufig einen statischen Nachweis.
  • Elektro & Technik: Elektroinstallationen müssen den Vorgaben des Veranstalters entsprechen und teils vor Ort abgenommen werden.

Vorgaben zu offenen Standseiten

Unabhängig von der gewählten Standform gelten auf den meisten Messen zwei wiederkehrende Regeln:

  • Offene Seiten dürfen nicht vollständig verbaut werden. Je nach Veranstalter sind meist nur 30–50 % der offenen Standseite mit geschlossenen Elementen zulässig, damit Sichtachsen in den Gängen erhalten bleiben.
  • Sichtbare Rückwände zu Nachbarständen müssen neutral gehalten sein – meist schlicht weiß, ohne Logos oder Werbeflächen.

Elektrische Sicherheit nicht unterschätzen

Ein oft übersehener Punkt: Alle elektrischen Betriebsmittel am Stand sollten den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen (in Deutschland u. a. DGUV Vorschrift 3) und entsprechend geprüft sein. Fehlende Prüfnachweise können im schlimmsten Fall zum Ausschluss von der Messe führen.

Wie wir das für Sie handhaben

Wir kennen die gängigen Richtlinien großer deutscher Messegesellschaften und stimmen Genehmigungen und Nachweise direkt mit dem Veranstalter ab – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern. Details finden Sie stets in den technischen Richtlinien Ihrer jeweiligen Messe auf der offiziellen Messeseite.

Häufige Fragen

Darf ich die offene Seite meines Stands komplett verbauen?

In der Regel nicht. Die meisten Messen erlauben nur, dass 30–50 % der offenen Standseite mit geschlossenen Elementen verbaut werden, damit die Sichtachsen in den Gängen erhalten bleiben. Die genaue Quote legt der Veranstalter fest.

Welche Vorschriften gelten für die technische Ausstattung?

Neben veranstalterspezifischen Vorgaben zu Standbau und Standhöhen ist vor allem die elektrische Sicherheit relevant: Elektrische Geräte und Anschlüsse sollten den geltenden Prüfvorschriften (in Deutschland u. a. DGUV Vorschrift 3) entsprechen, um Verzögerungen oder einen Ausschluss zu vermeiden.

Kümmert ihr euch um Genehmigungen und Statiknachweise?

Ja. Wir kennen die gängigen technischen Richtlinien der Messegesellschaften und stimmen erforderliche Genehmigungen und Nachweise – etwa Statik bei abgehängten oder doppelstöckigen Konstruktionen – direkt mit dem Veranstalter ab.

Planen Sie Ihren Messeauftritt?

Erzählen Sie uns von Ihrer Messe – wir erstellen ein unverbindliches Angebot für Planung, Standbau und Service.