Landesstand MV
Gemeinsam auftreten – der Landesstand Mecklenburg-Vorpommern
Als MV-Unternehmen auf großen Leitmessen präsent sein: geteilte Fläche, geteilte Kosten, ein starker gemeinsamer Auftritt.
Der Landesstand Mecklenburg-Vorpommern ist ein Gemeinschaftsstand, auf dem mehrere Unternehmen und Einrichtungen aus MV zusammen auf einer Leitmesse ausstellen. So teilen sich die Teilnehmer Fläche, Aufbau und Kosten und treten dennoch als starke, sichtbare Region auf. Marthdesign plant, baut und betreut diese Gemeinschaftsstände.

Was ist ein Landesgemeinschaftsstand?
Ein Auftritt, viele Aussteller
Auf einem Landesgemeinschaftsstand – auch Firmengemeinschaftsstand genannt – präsentieren sich mehrere Unternehmen, Hochschulen und Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam unter einem Dach. Der einzelne Aussteller erhält eine eigene Präsentationsfläche, teilt sich aber die Infrastruktur – Empfang, Besprechungsbereiche, Technik und Standbau.
Das senkt Kosten und Aufwand deutlich gegenüber einem Einzelstand und ermöglicht auch kleineren Unternehmen einen professionellen Messeauftritt auf kostenintensiven Leitmessen.
Das Konzept
Flexibel, digital und interaktiv
Der Landesstand ist auf Flexibilität, digitale Interaktivität und Wiedererkennung ausgelegt. Die Gestaltungselemente lassen sich auf unterschiedliche Standgrößen von 20 bis über 200 m² anpassen und für parallel laufende Messen teilen.
Der dezentrale Aufbau schafft bei gleicher Fläche mehr Raum: Die Kabine ist je nach Standform zentral oder dezentral platziert. Davor entsteht eine großzügige Gemeinschaftsfläche für Empfänge, Vorträge und Präsentationen. Weiße Grundelemente mit Holzanteil sorgen für eine helle, einladende Atmosphäre.
Dezentraler Aufbau
Kabine je nach Standform zentral oder dezentral platziert, davor eine frei bespielbare Gemeinschaftsfläche mit beweglichem Mobiliar für Empfänge und Vorträge.
Große Dominante
Das hinterleuchtete, dreidimensionale Landessignet schwebt über der Kabine und sorgt für Fernwirkung. Auf kleineren Ständen und Ständen ohne Abhängungsmöglichkeit realisieren wir passende Sonderlösungen.
Weiß & Holz
Weißer Bodenbelag und einheitliches Mobiliar aus weißen Elementen mit Holzanteil – hell, hochwertig, wiedererkennbar.
Modulare Blenden
Umlaufende Blenden und Eck-Banner mit Landessignet lassen sich für jede Standfläche und jede Messe individuell anpassen.
Digitales
Digitale Präsentation am Stand
Jeder Aussteller präsentiert sich digital und interaktiv – Inhalte lassen sich sogar während der laufenden Messe per Internet aktualisieren.
Touchscreen-Counter
Jeder Counter trägt eine Leuchtstele mit zwei 43″ Multitouch-Displays inkl. PC. Oben das Logo, darunter Filme, Präsentationen und Webseiten – interaktiv gemeinsam mit dem Kunden.
Empfangsterminal
Ein 50″ Multitouch-Display am Anlaufpunkt präsentiert alle Aussteller interaktiv – auch nicht anwesende Firmen und Logopartner lassen sich einbinden.
TVs an der Kabine
Große Bildschirme (bis 82″) an der Kabinenwand zeigen eine Videoschleife der Aussteller. Empfohlene Länge: 2–5 Minuten, jederzeit austauschbar.
Logo-Darstellung
Firmenlogos werden – schlicht in die Gestaltung eingearbeitet – an Kabinen- oder Rückwand gezeigt. Immer in Abstimmung und nach Freigabe der Staatskanzlei.
Vorteile
Warum ein Gemeinschaftsstand?
Geteilte Kosten
Standmiete, Bau und Infrastruktur werden auf mehrere Aussteller verteilt – ein professioneller Auftritt zum Bruchteil der Einzelstandkosten.
Weniger Aufwand
Planung, Aufbau und Logistik übernehmen wir zentral. Sie konzentrieren sich auf Ihre Gespräche und Kunden.
Starke Sichtbarkeit
Gemeinsam belegt die Region eine größere, auffälligere Fläche als jeder Einzelne – die Marke „Mecklenburg-Vorpommern" wirkt.
Netzwerk
Der gemeinsame Stand bringt Unternehmen, Forschung und Verwaltung aus MV direkt zusammen – vor Ort und im Nachgang.
Leistungen
Inklusivleistungen & Extras
Der m²-Preis umfasst bereits das Wesentliche. Für individuelle Auftritte gibt es zahlreiche Zusatzoptionen – jeweils in Abstimmung mit uns.
Im m²-Preis enthalten
- Counter mit zwei 43″ Touchdisplays inkl. PC und Datenbespielung
- Barhocker und zwei A4-Prospekttaschen am Counter
- Datenbespielung für Empfangsterminal und Kabinen-TVs
- Mobiliar der Gemeinschaftsfläche: Tische, Hochtische, Stühle, Barhocker, Pflanzen, Hängelampen
- Grundstandbau und Kabine mit Küchenausstattung
- Deckenabhängung inkl. Hängepunkten (limitiert)
- Auf- und Abbau des kompletten Standes
Zusätzlich buchbar
- Bedruckung und Bespannung von Wandflächen
- Loungemöbel – Couchen, Cubes, Loungetische
- Podeste, Vitrinen und Stehtische
- Zusätzliche TVs und Medientechnik
- Große Pflanzkübel
- Zusätzliche Wände und Begrenzungen
- Sonder- und Acryllösungen
Grundstandbau, Kabine und Deckenabhängung sind Bestandteil des Basisstandes und nicht ausstellerspezifisch. Transport und Sonderausgaben laut Angebot. Je nach Bauform stehen dem Aussteller beide oder ein Display der Counterstele zur Verfügung.
Ablauf
So läuft die Teilnahme
1
Anmeldung & Fläche
Der Standträger (z. B. Cluster, Kammer oder Ministerium) meldet den Gemeinschaftsstand an; teilnehmende Unternehmen buchen ihre Teilfläche.
2
Konzept & Aufteilung
Wir entwickeln das Standkonzept und teilen die Fläche fair auf alle Aussteller auf – inklusive gemeinsamer Bereiche.
3
Standbau & Grafik
Wir bauen den Stand, produzieren die Grafik und arbeiten die gelieferten digitalen Inhalte für Counter, Terminal und TVs ein.
4
Logistik, Auf- & Abbau
Transport, Aufbau und Abbau übernehmen wir komplett. Die Standbetreuung während der Messe erfolgt durch die Aussteller selbst.
Partner
Träger & Partner der Landesstände
Förderung
Messeförderung
in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land fördert die Messeteilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen – über den Gemeinschaftsstand und über direkte Zuschüsse.
Landesgemeinschaftsstand
Ab fünf Unternehmen
ein offizieller Landesstand
Schließen sich mindestens fünf KMU aus MV für eine Messe zusammen, kommt ein offizieller Firmengemeinschaftsstand zustande. Die Staatskanzlei MV beteiligt sich dann mit einem Zuschuss von mindestens 10.000 € an den Standkosten. Start-ups sind dabei von der üblichen Grenze von drei geförderten Messen pro Jahr befreit.
| Unternehmensgröße | Kennzahlen (EU-Definition) | Förderquote | Max. je Messe |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | < 10 Mitarbeiter & max. 2 Mio. € Umsatz | bis 50 % | 6.000 € |
| Kleine Unternehmen | < 50 Mitarbeiter & max. 10 Mio. € Umsatz | bis 40 % | 6.000 € |
| Mittlere Unternehmen | < 250 Mitarbeiter & max. 50 Mio. € Umsatz | bis 30 % | 6.000 € |
Zuschüsse für Messen außerhalb von MV gewährt das LandesförderInstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V): max. drei Beteiligungen pro Jahr, zuwendungsfähige Netto-Ausgaben über 1.000 €.
Gefördert werden
- Netto-Ausgaben für die Standflächenmiete
- Zwingend verbundene Veranstalter-Leistungen wie Strom- und Wasseranschluss am Stand
- Pflichteintrag im offiziellen Messekatalog
Nicht gefördert
- Eigene Reise- und Fahrtkosten
- Übernachtung und Verpflegung
- Separat eingekauftes Standpersonal
- Externe Marketing- und Werbeagenturen
- Messen innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim LFI M-V gestellt werden. Erst nach der offiziellen Eingangsbestätigung dürfen Sie sich verbindlich bei der Messe anmelden oder Verträge unterschreiben – jede vertragliche Bindung davor gilt als schädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindliche Konditionen legen LFI M-V und Staatskanzlei fest.
Gestaltungsvorgaben
Was am Stand erlaubt ist
und was nicht
Der Gemeinschaftsstand wirkt nur als einheitliches Ganzes.
Deshalb gelten für alle Aussteller dieselben Regeln – wir setzen sie im Auftrag der Staatskanzlei um.
Erlaubt
- Prospekte in den vorgesehenen Prospektschalen oder zusätzlichen Prospektständern
- Produkte in Vitrinen oder als freistehende Exponate (max. 2 m Höhe)*
- Digitale Inhalte an Countern, Empfangsterminal und TVs
- Firmenlogo an Kabinen- oder Rückwand – nach Freigabe der Staatskanzlei
Nicht erlaubt
- Rollups, Aufsteller und Fahnen jeglicher Art
- Plakate, Schilder und Banner an Kabinenwand, Countern oder Abhängung
- Exponate über 2 m Höhe (nur nach Absprache)
- Werbeschilder auf Exponaten ohne vorherige Absprache
* Ausnahmen in Absprache möglich. Blenden und Fahnen sind standardisiert und tragen nur das Landessignet und den Schriftzug „Mecklenburg-Vorpommern" – keine Firmenlogos. Jede Sonderregelung gilt einmal je Messe.
Messen
Landesstände, die wir realisieren
Auf diesen Leitmessen bauen wir den Gemeinschaftsstand Mecklenburg-Vorpommerns – für Cluster, Kammern und Landeseinrichtungen.

Hannover Messe
HannoverIndustrie & Technologie

CeBIT
HannoverDigitalwirtschaft

Handwerk Live
LeipzigHandwerk

IHM
MünchenHandwerk

IFAT
MünchenUmwelttechnik, Wasser & Abfall

Transport Logistic
MünchenLogistik & Transport

DMEA
BerlinDigital Health

Intergeo
BerlinGeoinformation & Vermessung

SCCON
BerlinPublic Sector & Verwaltungsdigitalisierung

SMM
HamburgMaritime Wirtschaft & Schiffbau

WindEnergy
HamburgWindenergie

Anuga
KölnLebensmittel & Ernährung

Medica
DüsseldorfMedizintechnik

Neva
St. PetersburgMaritime Wirtschaft
Fragen zum Landesstand MV
Wer kann am Landesstand MV teilnehmen?
Unternehmen, Start-ups, Hochschulen und Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern, die auf einer passenden Leitmesse ausstellen möchten – je nach Messe organisiert über den jeweiligen Cluster, die Kammer oder ein Ministerium.
Was kostet die Teilnahme?
Die Kosten hängen von Messe, Teilfläche und Förderung ab. Da sich mehrere Aussteller Fläche und Infrastruktur teilen, ist die Teilnahme deutlich günstiger als ein Einzelstand. Die konkreten Konditionen legt der jeweilige Standträger fest.
Baut Marthdesign den Landesstand selbst?
Ja. Wir übernehmen Konzept, Flächenaufteilung, Standbau, Grafik, Technik sowie Logistik, Auf- und Abbau – im Auftrag der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Eine Standbetreuung während der Messe stellen wir nicht.
Wird die Teilnahme gefördert?
Ja. Über das LandesförderInstitut MV sind je nach Unternehmensgröße bis zu 50 % der Standflächenmiete förderfähig, maximal 6.000 € je Messe. Beim offiziellen Landesgemeinschaftsstand (ab fünf KMU) beteiligt sich die Staatskanzlei zusätzlich mit mindestens 10.000 € an den Standkosten. Wichtig: Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung gestellt werden.
Darf ich eigene Rollups, Banner oder Fahnen mitbringen?
Nein. Der Stand wirkt als einheitlicher Landesauftritt, deshalb sind Rollups, Aufsteller, Fahnen sowie Plakate an Kabinenwand, Countern oder Abhängung nicht zulässig. Ihr Logo lässt sich – schlicht eingearbeitet und nach Freigabe der Staatskanzlei – an der Kabinen- oder Rückwand zeigen.
Welche Technik steht am Stand zur Verfügung?
Jeder Counter hat eine Leuchtstele mit zwei 43″ Multitouch-Displays inkl. PC, dazu ein 50″ Empfangsterminal und große Kabinen-TVs bis 82″. Alle Inhalte – Filme, Präsentationen, Webseiten – sind digital bespielbar und lassen sich sogar während der Messe aktualisieren.
Auf welchen Messen gibt es den MV-Gemeinschaftsstand?
Unter anderem auf Hannover Messe, Grüne Woche, Expo Real, Medica, SMM, DMEA, WindEnergy, Anuga, IFAT und Handwerk Live – die vollständige Liste finden Sie oben mit Verlinkung zur jeweiligen Messeseite.
Planen Sie Ihren Messeauftritt?
Erzählen Sie uns von Ihrer Messe – wir erstellen ein unverbindliches Angebot für Planung, Standbau und Service.